Elektronisches Amtsblatt

Die elektronische Ausgabe des Amtsblattes erscheint jeweils vierzehntägig und enthält die öffentlichen Bekanntmachungen sowie ortsübliche Bekanntmachungen und Bekanntgaben. Dabei wird der Erscheinungstag des Amtsblattes unter § 2 Abs. 1 Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Boxberg/O.L. zugrunde gelegt.

Im Bedarfsfall ist eine Sonderausgabe abweichend von den unter § 2 Abs. 1 Nr. 1. und 2. Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Boxberg/O.L. festgelegten Rhythmen zulässig.